Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand

Vertragsbedingungen nach §§ 305 ff. BGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Adjudon-Plattform durch Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Sie gelten ergänzend zu individuell vereinbarten Konditionen (Custom-Tier) und zum Auftragsverarbeitungsvertrag — siehe AVV.

Vertragsparteien · Cardinal-Identity

Diese AGB gelten zwischen dem Kunden und Dato Bitarishvili, der Adjudon als Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag betreibt (Nobelstraße 48, 51107 Köln; im Folgenden „Adjudon"). Bei einer zukünftigen Umwandlung in eine UG (haftungsbeschränkt) erfolgt die Vertragsübernahme nach § 415 BGB mit vorheriger Benachrichtigung der Bestandskunden in Textform und einem Widerspruchsrecht entsprechend § 10 dieser AGB.

§ 1

Geltungsbereich

§ 305 BGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Adjudon und Kunden über die Nutzung der Adjudon-Plattform, einschließlich der kostenfreien Sandbox-Nutzung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, soweit Adjudon ihnen nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2

Vertragsschluss und Anwendungsbereich

§ 14 BGB

Der Vertrag kommt durch Account-Registrierung im Adjudon-Dashboard zustande; die Annahme erfolgt durch Freischaltung des Accounts. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handelt. Verbraucherverträge werden nicht abgeschlossen; ein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB findet keine Anwendung.

§ 3

Leistungen

Adjudon stellt eine cloud-basierte Software-as-a-Service-Plattform bereit, die einen Decision Audit Layer für KI-Entscheidungen umfasst (SHA-256 Hash-Chain, Confidence Engine, Policy Engine, Review Queue, Audit-Export). Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem gewählten Plan-Tier (Sandbox, Scale, Governance, Enterprise, Custom). Custom-Vereinbarungen erfolgen individuell und können von einzelnen Bestimmungen dieser AGB abweichen.

§ 4

Verfügbarkeit

Adjudon strebt für die bezahlten Plan-Tiers Scale und Governance eine Verfügbarkeit von 99,9 % im Monatsmittel an, gemessen außerhalb angekündigter Wartungsfenster. Die Sandbox-Nutzung erfolgt ohne Verfügbarkeitszusage. Bei Nichterreichbarkeit der Adjudon-Plattform fällt das Adjudon-SDK auf einen Pass-Through-Modus zurück, sodass die Agenten-Funktionalität des Kunden nicht durch Adjudon-Ausfälle blockiert wird (Fail-Open-Architektur — Details siehe docs.adjudon.com/concepts/audit-and-security).

§ 5

Vergütung und Zahlungsbedingungen

§ 19 UStG

Die Vergütung richtet sich nach dem gewählten Plan-Tier und wird monatlich im Voraus über Stripe Payments Europe Ltd. abgerechnet. Die Sandbox-Nutzung ist unentgeltlich und auf 10.000 Decisions pro Monat hart begrenzt. Adjudon nimmt aktuell die Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG in Anspruch; Umsatzsteuer wird daher nicht ausgewiesen. Bei einem Wechsel in die Regelbesteuerung wird Adjudon den Kunden mit angemessener Vorankündigung in Textform informieren; aufgelaufene Forderungen bleiben hiervon unberührt.

§ 6

Laufzeit und Kündigung

§ 314 BGB · Art. 20 DSGVO

Bezahlte Plan-Tiers werden monatlich abgerechnet und können vom Kunden jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums über das Dashboard (Stripe-Subscription) gekündigt werden. Eine automatische Mindestvertragslaufzeit besteht nicht; ein Auto-Renewal-Lock-In findet nicht statt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB bleibt für beide Parteien unberührt.

Bei Vertragsbeendigung stellt Adjudon dem Kunden seine Daten nach Art. 20 DSGVO innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat (Art. 12 Abs. 3 DSGVO) in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zur Verfügung (Portable Bundle mit Trace-Daten und Audit-Trail-Auszug). Die Anforderung erfolgt über [email protected] mit Identitätsbestätigung. Eine künftige Self-Service-Exportfunktion im Dashboard wird das Verfahren beschleunigen; die gesetzliche Frist gilt bereits heute. Die Aufbewahrung von Billing-Daten nach § 257 HGB und § 147 AO (10 Jahre) bleibt von einer Account-Löschung unberührt.

§ 7

Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Art. 28 DSGVO

Soweit der Kunde personenbezogene Daten über die Adjudon-Plattform verarbeitet, agiert Adjudon als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO. Die Einzelheiten regelt der zwischen den Parteien geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der mit Vertragsschluss als integraler Bestandteil der vertraglichen Beziehung mitvereinbart wird. Daneben gilt die Datenschutzerklärung für Daten, die Adjudon eigenverantwortlich verarbeitet (Account, Logfiles, Billing-Metadaten). Die aktuelle Sub-Prozessoren-Liste ist unter /subprozessoren abrufbar.

§ 8

Haftung

§§ 276, 280 BGB · BGH VII ZR 62/17

Adjudon haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Adjudon nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten — Pflichten, deren Erfüllung den Vertragszweck überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Garantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Da Adjudon derzeit als Einzelunternehmen betrieben wird, ist Vertragspartner und Haftungsschuldner Dato Bitarishvili persönlich. Mit einer Umwandlung in eine UG (haftungsbeschränkt) geht die Haftung auf die UG über; § 13 Abs. 2 GmbHG gilt entsprechend.

Architektur-Beschreibung · keine Haftungs-Klausel

Das Adjudon-SDK ist technisch so konstruiert, dass Ausfälle der Adjudon-Plattform die Kunden-Agenten nicht blockieren (Fail-Open — siehe § 4). Dies ist eine Architektur-Eigenschaft der SDK-Implementierung, keine vertragliche Haftungs- oder Ausnahmeklausel. Die Haftungs-Regelungen in den Absätzen 1 und 2 dieses Paragraphen sowie § 309 Nr. 7 BGB bleiben hiervon unberührt.

§ 9

Höhere Gewalt

Soweit die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch höhere Gewalt — insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, hoheitliche Maßnahmen, weitreichende Cloud-Provider-Ausfälle ohne Adjudons Verschulden oder Pandemien — wesentlich erschwert oder unmöglich wird, ist Adjudon für die Dauer der Beeinträchtigung von der Leistungspflicht befreit. Beide Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich in Textform informieren.

§ 10

Änderungen dieser AGB

BGH XI ZR 26/20 (B2B-Variante)

Adjudon ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für bestehende Dauerschuldverhältnisse zu ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen — insbesondere Änderungen der Rechtslage, neue oder geänderte Funktionen, Sicherheits-Updates oder Anpassung der Sub-Prozessoren — erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Reine Preiserhöhungen ohne korrespondierende Leistungs-Erweiterung sind kein sachlicher Grund im Sinne dieser Klausel und können nur durch einvernehmliche Änderung im Wege einer neuen Plan-Tier-Auswahl wirksam vereinbart werden.

Adjudon teilt dem Kunden Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang in Textform, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf wird Adjudon in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen außerordentlich zu kündigen.

§ 11

Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

§§ 69a ff. UrhG

Sämtliche Rechte an der Adjudon-Software — einschließlich Quellcode, Algorithmen (Confidence Engine, Policy Engine, Hash-Chain-Konstruktion), Dokumentation und Marken — verbleiben bei Adjudon. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur vertragsgemäßen Verwendung der Plattform.

Die vom Kunden in die Plattform eingebrachten Daten (Trace-Inhalte, Konfigurationen, Policy-Definitionen) bleiben Eigentum des Kunden; Adjudon erhält insoweit nur die für die Vertragserfüllung und für die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO erforderlichen Verarbeitungsrechte.

§ 12

Schlussbestimmungen

Art. 3 Rom-I-VO · § 38 ZPO · § 126b BGB

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform im Sinne des § 126b BGB; auch der Verzicht auf das Textformerfordernis bedarf der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (§ 38 ZPO).

Geltung nur für Unternehmer (§ 14 BGB)

Adjudon richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB — Banken, Versicherer, Medizinprodukte-Hersteller, Behörden und vergleichbare regulierte Organisationen. Bei der Account-Registrierung wird die Unternehmer-Eigenschaft per Selbstdeklaration bestätigt; die korrespondierende vertragliche Bestätigung enthält § 2 dieser AGB.

Bewusst kein DSA-Klausel-Block

Der Digital Services Act (DSA, Verordnung (EU) 2022/2065) verpflichtet Anbieter von Vermittlungsdiensten und Hosting-Plattformen mit User-Generated-Content. Adjudon ist ein B2B-SaaS-Decision-Audit-Layer ohne UGC-Hosting; die Pflicht-Klauseln nach Art. 14 DSA sind nicht einschlägig. Dieser Hinweis erfolgt, weil andere Anbieter DSA-Klauseln pauschal einbauen — auch dort, wo sie nicht greifen.

Vertragsfragen und Aktualität

Vertragsfragen · AGB, Vertragsschluss, Custom

Fragen zu diesen AGB, zum Vertragsschluss oder zu individuellen Custom-Vereinbarungen richten Sie bitte an [email protected]. Antwortzeit in der Regel 1-2 Werktage; verbindliche Antwortzeiten gelten nur für vertraglich vereinbarte Custom-Tier-Kunden. Weitere Kontaktwege finden sich in der Anbieterkennzeichnung im Impressum.

Aktualisierung · § 10 dieser AGB

Diese AGB werden bei Änderungen der Rechtslage, der Sub-Prozessoren oder der Plattform-Funktionen aktualisiert. Das Stand-Datum am Seitenende weist die jeweils geltende Fassung aus. Wesentliche Änderungen werden Bestandskunden gemäß § 10 dieser AGB in Textform mitgeteilt; Sechs-Wochen-Frist und Widerspruchsrecht ergeben sich dort.

Stand · Version 1.0

28. Mai 2026.
Druckbare Version: über die Drucken-Funktion des Browsers.

Hinweis: Diese Erklärung wurde noch nicht durch einen Rechtsanwalt geprüft. Eine anwaltliche Prüfung ist bis 24.08.2026 geplant.