Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand

Vertragsbedingungen nach §§ 305 ff. BGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Adjudon-Plattform durch Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Sie gelten ergänzend zu individuell vereinbarten Konditionen (Custom-Tier) und zum Auftragsverarbeitungsvertrag — DPA.

§ 1

Geltungsbereich

§ 305 BGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem unter der Anbieterkennzeichnung genannten Diensteanbieter (im Folgenden „Adjudon") und Kunden über die Nutzung der Adjudon-Plattform, einschließlich der kostenfreien Sandbox-Nutzung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, soweit sie nicht ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.

§ 2

Vertragsschluss und Anwendungsbereich

§ 14 BGB

Der Vertrag kommt durch Account-Registrierung im Adjudon-Dashboard zustande; die Annahme erfolgt durch Freischaltung des Accounts. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handelt. Verbraucherverträge werden nicht abgeschlossen; ein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB findet keine Anwendung.

§ 3

Leistungen

Adjudon stellt eine cloud-basierte Software-as-a-Service-Plattform bereit, die einen Decision Audit Layer für AI-Entscheidungen umfasst (SHA-256 Hash-Chain, Confidence Engine, Policy Engine, Review Queue, Audit-Export). Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem gewählten Plan-Tier (Sandbox, Scale, Governance, Enterprise, Custom); Details unter /pricing und in den Feature-Gates der Plattform. Custom-Vereinbarungen erfolgen individuell und können von einzelnen Bestimmungen dieser AGB abweichen.

§ 4

Verfügbarkeit / SLA

Adjudon strebt für die bezahlten Plan-Tiers Scale und Governance eine Verfügbarkeit von 99,9 % im Monatsmittel an, gemessen außerhalb angekündigter Wartungsfenster. Die Sandbox-Nutzung erfolgt ohne Verfügbarkeitszusage. Bei Nichterreichbarkeit der Adjudon-Plattform fällt das Adjudon-SDK auf einen Pass-Through-Modus zurück, sodass die Agenten-Funktionalität des Kunden nicht durch Adjudon-Ausfälle blockiert wird (Fail-open-Architektur — siehe docs.adjudon.com/concepts/audit-and-security).

§ 5

Vergütung und Zahlungsbedingungen

§ 19 UStG

Die Vergütung richtet sich nach dem gewählten Plan-Tier und wird monatlich im Voraus über Stripe Payments Europe Ltd. abgerechnet. Sandbox ist unentgeltlich (10.000 Decisions/Monat hart begrenzt). Adjudon nimmt aktuell die Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG in Anspruch; Umsatzsteuer wird daher nicht ausgewiesen. Bei einem Wechsel in die Regelbesteuerung wird Adjudon den Kunden mit angemessener Vorankündigung in Textform informieren; aufgelaufene Forderungen bleiben hiervon unberührt.

§ 6

Laufzeit und Kündigung

§ 314 BGB

Bezahlte Plan-Tiers werden monatlich abgerechnet und können vom Kunden jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums über das Dashboard (Stripe-Subscription) gekündigt werden. Es besteht keine automatische Mindestvertragslaufzeit und kein Auto-Renewal-Lock-In. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt für beide Parteien unberührt. Die Sandbox-Nutzung kann vom Kunden jederzeit eingestellt werden.

§ 7

Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Art. 28 DSGVO

Soweit der Kunde personenbezogene Daten über die Adjudon-Plattform verarbeitet, agiert Adjudon als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO. Die Einzelheiten regelt der zwischen den Parteien geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag (DPA), der mit Vertragsschluss als integraler Bestandteil der vertraglichen Beziehung mitvereinbart wird. Daneben gilt die Datenschutzerklärung für Daten, die Adjudon eigenverantwortlich verarbeitet (Account, Logfiles, Billing-Metadaten).

§ 8

Haftung

§§ 276, 280 BGB · BGH VII ZR 62/17

Adjudon haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Adjudon nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten — Pflichten, deren Erfüllung den Vertragszweck überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Garantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 9

Höhere Gewalt

Soweit die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch höhere Gewalt (insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, hoheitliche Maßnahmen, weitreichende Cloud-Provider-Ausfälle ohne Adjudons Verschulden, Pandemien) wesentlich erschwert oder unmöglich wird, ist Adjudon für die Dauer der Beeinträchtigung von der Leistungspflicht befreit. Beide Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich in Textform informieren.

§ 10

Änderungen dieser AGB

BGH XI ZR 26/20 (B2B-Variante)

Adjudon ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für bestehende Dauerschuldverhältnisse zu ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen (insbesondere Änderungen der Rechtslage, neue Funktionen, Anpassung der Sub-Prozessoren) erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Adjudon teilt dem Kunden Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang in Textform, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf wird Adjudon in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen außerordentlich zu kündigen.

§ 11

Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

§§ 69a ff. UrhG

Sämtliche Rechte an der Adjudon-Software, einschließlich Quellcode, Algorithmen (Confidence Engine, Policy Engine, Hash-Chain-Konstruktion), Dokumentation und Marken, verbleiben bei Adjudon. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur vertragsgemäßen Verwendung der Plattform. Die vom Kunden in die Plattform eingebrachten Daten (Trace-Inhalte, Konfigurationen, Policy-Definitionen) bleiben Eigentum des Kunden; Adjudon erhält insoweit nur die für die Vertragserfüllung und für die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO erforderlichen Verarbeitungsrechte.

§ 12

Schriftform, Salvatorische Klausel, Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Art. 3 Rom-I-VO · § 38 ZPO

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform; auch der Verzicht auf das Textformerfordernis bedarf der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Geltung nur für Unternehmer (§ 14 BGB)

Adjudon richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB — Banken, Versicherer, Medizinprodukte-Hersteller, Behörden und vergleichbare regulierte Organisationen. Bei der Account-Registrierung wird die Unternehmer-Eigenschaft per Selbstdeklaration bestätigt; § 02 Klausel 2 enthält die korrespondierende vertragliche Bestätigung.

Bewusst kein DSA-Klausel-Block

Der Digital Services Act (DSA, Verordnung (EU) 2022/2065) verpflichtet Anbieter von Vermittlungsdiensten — Hosting-Plattformen mit User-Generated-Content. Adjudon ist ein B2B-SaaS-Decision-Audit-Layer ohne UGC-Hosting; die Pflicht-Klauseln nach Art. 14 DSA sind nicht einschlägig. Wir nennen das hier, weil andere Anbieter pauschal DSA-Klauseln einbauen — auch wenn diese nicht greifen.

Vertragsfragen und Aktualität

Vertragsfragen · AGB, Vertragsschluss, Custom

Fragen zu diesen AGB, zum Vertragsschluss oder zu individuellen Custom-Vereinbarungen richten Sie bitte an [email protected]. Weitere Kontaktwege siehe Anbieterkennzeichnung im Impressum.

Aktualisierung · § 02 Klausel 10

Diese AGB werden bei Änderungen der Rechtslage, der Sub-Prozessoren oder der Plattform-Funktionen aktualisiert. Das Stand-Datum oben am Seitenanfang weist die jeweils geltende Fassung aus. Wesentliche Änderungen werden Bestandskunden gemäß § 02 Klausel 10 in Textform mitgeteilt; die Sechs-Wochen-Frist und das Widerspruchsrecht ergeben sich dort.